Bitte nicht Vergessen

Alle Hundebesitzer aufgepasst!

ALLE HUNDEBESITZER AUFGEPASST

Bitte nicht vergessen!

 

Haftpflichtversicherung

Mit der verpflichtenden Meldung aller Hunde ab 1. Juni 2023 bei der jeweils zuständigen Gemeinde ist für alle Hundehalter und Hundehalterinnen der Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von € 725.000, -- pro Hund für Personen- und Sachschäden und der weitergehenden Verpflichtung der Aufrechterhaltung des Bestandes dieser Haftpflichtversicherung vorgesehen.

Durch den Abschluss einer eigenen Hundehaftpflichtversicherung oder als Einschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung oder in einer anderen gleichartigen Versicherung kann der Versicherungsverpflichtung entsprochen werden. 

Hinsichtlich der ab 1. Juni 2023 geltenden verpflichtenden Haftpflichtversicherung für alle neu angeschafften Hunde ist eine Übergangsfrist für „bestehende“ Hunde bis zum 1. Juni 2025 für die Vorlage des Nachweises der ausreichenden Versicherung bei der Gemeinde (Meldung für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde) bzw. Anpassung der ausreichenden Haftpflichtversicherung (für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde; Anmerkung: Hier keine Meldepflicht an die Gemeinde) vorgesehen.

Hunde


20.01.2025

Bürgermeisterinfo

Ludwig Deltl
Bürgermeister der Stadtgemeinde Strasshof an der Nordbahn

bürgermeister ludwig deltl

(Fotocredit: NÖ GVV/Werner Jäger)


Telefon: 02287 / 2208 100 

Mobil: 0664 / 88 60 50 49

email:

stadtgemeinde@strasshofandernordbahn.gv.at

Sprechstunden:

  • DIENSTAG 16.30 - 18.30 Uhr
  • FREITAG 15.00 - 17.30 Uhr
  • ANDERE TAGE - NACH VEREINBARUNG