Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer können eine Auskunft über die Namen aller in ihrer Wohnung angemeldeten Personen beantragen.
Die Auskunft kann formlos persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Nachweis des Eigentums am Haus oder an der Wohnung (in der Regel durch Vorlage eines Grundbuchauszugs)
- Amtlicher Lichtbildausweis
Bei schriftlichen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigter Abschrift beigelegt sein.
Kosten
Für den Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 14,30 Euro
Für die Auskunft:
- Auskunft über die erste Person: 5,45 Euro
- Auskunft über jede weitere Person: 2,10 Euro
Beilagengebühren:
- Schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen, max. 21,80 Euro (nur bei angeschlossenen Beilagen)