Eine Meldeauskunft kann persönlich, postalisch oder per Internet angefordert werden.
Voraussetzungen:
Die Person muss durch die angegebenen Merkmale eindeutig identifiziert werden können. Dazu sind mindestens folgende Daten erforderlich:
- Vor- und Familienname
- mind. ein eindeutiges Merkmal, z.B.: Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse
- amtlicher Lichtbildausweis vom Antragsteller (wenn schriftlich angefragt wird, ist eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Abschrift des Lichtbildausweises erforderlich)
Kosten
Für den Antrag:
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 14,30 Euro
- Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): gebührenfrei
Für die Auskunft:
- Abfrage aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro pro abgefragter Person
- Abfrage aus dem Zentralen Melderegister: 3,30 Euro pro abgefragter Person
Auch wenn die Abfrage zu keinem eindeutigen Suchergebnis führt, sind diese Kosten zu entrichten.