Volksbegehren / Unterstützungserklärungen

Sowohl Volksbegehren als auch Unterstützungserklärungen zur Einleitung eines Volksbegehrens können unabhängig vom Hauptwohnsitz bei jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.

Voraussetzung:

  • Wahlrecht zum Nationalrat

Verfahrensablauf:

  • Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde mit amtlichem Lichtbildausweis
  • Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur

Zuständig

Bürgermeisterinfo

Ludwig Deltl
Bürgermeister der Stadtgemeinde Strasshof an der Nordbahn

bürgermeister ludwig deltl

(Fotocredit: NÖ GVV/Werner Jäger)


Telefon: 02287 / 2208 100 

Mobil: 0664 / 88 60 50 49

email:

stadtgemeinde@strasshofandernordbahn.gv.at

Sprechstunden:

  • DIENSTAG 16.30 - 18.30 Uhr
  • FREITAG 15.00 - 17.30 Uhr
  • ANDERE TAGE - NACH VEREINBARUNG