LEHRSTELLENFÖRDERUNG
Ein Unternehmen kann für beschäftigte Lehrlinge um Rückvergütung der Kommunalsteuer, welche für die jeweiligen Lehrlinge geleistet wurde, schriftlich ansuchen. Das Ansuchen muss gleichzeitig mit der Jahreskommunalsteuererklärung unter Beilage einer Kopie des Lehrvertrages, einer Kopie des Jahreslohnkontos sowie einer Kopie des Zeugnisses der Berufsschule einlangen.
WIRTSCHAFTFÖRDERUNG
Förderwerber können Einzelunternehmen, juristische Personen die ein Unternehmen im Fördergebiet betreiben, Personengesellschaften des Handelsrechtes und in Gründung befindliche Unternehmen sein. Die Förderung basiert auf der Kommunalsteuer und die Höhe richtet sich im Wesentlichen nach den kommunalsteuerpflichtigen, beschäftigten Dienstnehmern aufgrund nachstehender Richtlinien: