Meldeangelegenheiten

Wer Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich und alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen binnen 3 Tage bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Im Falle eines Umzugs innerhalb Österreichs nimmt die für die Anmeldung zuständige Meldebehörde auch gleich die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes vor.

Eine Anmeldung ist persönlich, postalisch oder mittels Bote möglich. Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefüllter und vom Meldepflichtigen sowie Unterkunftgeber unterschriebener Meldezettel im Original von allen Anzumeldenden (bei Minderjährigen muss auf dem Meldezettel als Meldepflichtiger ein Erziehungsberechtigte/r bzw. bei geistig behinderten Personen ein ErwachsenenvertreterIn unterschreiben)
  • Öffentliche Urkunden, aus der der Familienname und Vorname, Familienname vor der 1. Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Meldepflichtigen hervorgeht (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
  • Gültiges Reisedokument für Nicht-österreichische Staatsbürger
  • ev. Urkunden/Nachweise akademischer Grade


Ein Bote muss oben angeführte Unterlagen im Original oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften der Dokumente vorlegen. Im Falle einer postalischen Übermittlung der Unterlagen sind diese ebenfalls im Original oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente mitzusenden. Hierbei ist zu bedenken, dass das Risiko des Postweges nicht von der Behörde getragen wird.

Zuständig