Meldeauskunft für Eigentümer

Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer können eine Auskunft über die Namen aller in ihrer Wohnung angemeldeten Personen beantragen.

Die Auskunft kann formlos persönlich oder schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Nachweis des Eigentums am Haus oder an der Wohnung (in der Regel durch Vorlage eines Grundbuchauszugs)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Bei schriftlichen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigter Abschrift beigelegt sein.


Kosten

Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro

Für die Auskunft:

  • Auskunft über die erste Person: 5,45 Euro
  • Auskunft über jede weitere Person: 2,10 Euro

Beilagengebühren:

  • Schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen, max. 21,80 Euro (nur bei angeschlossenen Beilagen)


Zuständig