Meldeauskunft für Privatpersonen

Eine Meldeauskunft kann persönlich, postalisch oder per Internet angefordert werden.

Voraussetzungen:

Die Person muss durch die angegebenen Merkmale eindeutig identifiziert werden können. Dazu sind mindestens folgende Daten erforderlich:

  • Vor- und Familienname
  • mind. ein eindeutiges Merkmal, z.B.: Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit oder frühere Adresse
  • amtlicher Lichtbildausweis vom Antragsteller (wenn schriftlich angefragt wird, ist eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Abschrift des Lichtbildausweises erforderlich)


Kosten

Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): gebührenfrei

Für die Auskunft:

  • Abfrage aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro pro abgefragter Person
  • Abfrage aus dem Zentralen Melderegister: 3,30 Euro pro abgefragter Person

Auch wenn die Abfrage zu keinem eindeutigen Suchergebnis führt, sind diese Kosten zu entrichten.


Zuständig