Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung kann aktuell oder historisch ausgestellt werden. Eine aktuelle Meldebestätigung bestätigt die aktuelle Meldung und seit wann man dort gemeldet ist. Eine historische Meldebestätigung umfasst auch alle früheren An- und Abmeldungen.

ACHTUNG: Werden Meldebestätigungen vor dem 1. März 2002 benötigt, können diese nur von der betroffenen Gemeinde ausgestellt werden. Ab diesem Datum können Bestätigungen österreichweit von jeder Meldebehörde erstellt werden.

Eine Meldebestätigung kann mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis vom Antragsteller (wenn schriftlich angefragt wird, ist eine gerichtlich oder notariell beglaubigte Abschrift des Lichtbildausweises erforderlich)

Minderjährige können eine Meldebestätigung nicht selbst beantragen, dies muss ein Pflege- oder Erziehungsberechtigter übernehmen.

Kosten

Für den Antrag:

  • Mündlich: gebührenfrei
  • Schriftlich: 14,30 Euro
  • Elektronischer Antrag mit Bürgerkarte (z.B. Handy-Signatur): gebührenfrei

Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:

  • Bundesgebühr: 14,30
    • Diese Gebühr entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person oder Behörde gerichtet wird (zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle)
  • Bestätigungen aus dem örtlichen Melderegister: 2,10 Euro pro Meldebestätigung
  • Bestätigungen aus dem Zentralen Melderegister: 3 Euro pro Meldebestätigung

Zusätzliche Kosten:

  • Beilagengebühren pro Beilage 3,90 Euro bis maximal 21,80 Euro
  • Bei elektronischem Antrag: 2,30 Euro pro Bogen

Zuständig