Tourismusabgabe

Tourismusabgabe

Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die zu 95% in den Gemeinden verbleibt. Die übrigen 5% werden mit dem Land NÖ verrechnet. Der Interessentenbeitrag ist von der Gemeinde mit Bescheid vorzuschreiben.

Beitragszeitraum
Der Interessentenbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Unter einem Beitragszeitraum ist das Kalenderjahr bzw. optional das abweichende Wirtschaftsjahr zu verstehen.

Abgabenpflichtiger ist der Tourismusinteressent
Tourismusinteressenten und damit beitragspflichtig sind alle natürlichen Personen, juristischen Personen, Personengesellschaften des Unternehmensrechtes, vergleichbare rechtsfähige Gesellschaftsformen, Erwerbsgesellschaften des bürgerlichen Rechtes sowie Personenvereinigungen, welche

  • in Niederösterreich eine oder mehrere Tätigkeiten selbstständig ausüben, durch die sie aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar einen Nutzen ziehen und diese in der Abgabengruppenordnung in Abgabengruppen angeführt sind, sowie
  • zu Zwecken der Erwerbstätigkeit bzw. Vermietung oder Verpachtung in einer niederösterreichischen Gemeinde der Ortsklasse I, II oder III einen Standort haben:

- bei Erwerbstätigkeiten mit festem Standort: einen Sitz im Sinne des § 27 der Bundesabgabenordnung (BAO) oder eine Betriebsstätte im Sinne dieses Gesetzes,
- bei Erwerbstätigkeiten ohne festem Standort: einen Wohnsitz gemäß § 26 BAO, oder
- bei Vermietungen oder Verpachtungen: einen Standort des in Bestand gegebenen Objektes.

Eine Auflistung der beitragspflichtigen Tätigkeiten finden Sie hier.
Es besteht die Rechtsvermutung, dass die Tätigkeiten, die in der Abgabengruppenordnung genannt sind oder den genannten ähnlich sind, einen unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen aus dem Tourismus ziehen (vgl. § 13 Abs. 4 lit. b)).  

Interessentenbeitrag

Die ausgefüllte Abgabenerklärung über den Interessentenbeitrag schicken Sie bitte an kassa2@strasshofandernordbahn.gv.at

Kontakt
Frau Jacqueline Weihmann
Tel: 02287/2208-16

Zuständig

Formulare