Volksbegehren / Unterstützungserklärungen

Sowohl Volksbegehren als auch Unterstützungserklärungen zur Einleitung eines Volksbegehrens können unabhängig vom Hauptwohnsitz bei jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich) unterschrieben werden.

Voraussetzung:

  • Wahlrecht zum Nationalrat

Verfahrensablauf:

  • Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde mit amtlichem Lichtbildausweis
  • Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur

Zuständig